Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lesen Sie bitte die folgenden Punkte aufmerksam durch, denn mit Ihrer
Unterschrift auf dem Reisevermittlungsvertrag erkennen Sie unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Grundsätzlich vermittelt Valtier Sprachreisen die Sprachreisen nur im
Auftrag und für Rechnung der jeweiligen Sprachschulen in Mexiko.


1. Anmeldung

Bitte melden Sie sich schriftlich an. Dafür können Sie das Buchungsformular auf
unserer Homepage ausfüllen. Sie erhalten dann per Post eine Buchungsbestätigung,
die Rechnung, sowie den Vertrag mit der Schule von uns. Diese Unterlagen müssen
von Ihnen unterschrieben an uns per Post oder Fax zurück gesandt werden.
Nach Erhalt dieser Unterlagen und Rücksendung des Vertrages ist eine Anzahlung
von 20% des Reisepreises auf das Konto von Valtier Sprachreisen fällig. Der Restbetrag
muss im Regelfall bis drei Wochen vor Abreise auf unserem Konto eingegangen sein.
Im Ausnahmefall informieren wir Sie entsprechend. Die Bedingungen und der genaue
Ablauf der Reisevermittlung werden Ihnen im Einzelnen unter Nr. 2 – 13 erläutert.

 

2. Abschluss des Reisevermittlungsvertrags

Mit der Buchung bietet der Kunde gegenüber Valtier Sprachreisen den Abschluss eines
Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldung
seitens Valtier Sprachreisen bei der betreffenden Sprachschule in Mexiko zustande.
Valtier Sprachreisen behält sich die Annahme vor, welche mit Absenden der
Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt wird. Diese Reiseanmeldung
ist dann für beide Seiten verbindlich.

 

3. Bezahlung, Reiseunterlagen

Mit Abschluss des Reisevermittlungsvertrages nach Punkt 1 nach einer Anzahlung von
20%, angerechnet auf den Reisepreis, wird der Restbetrag bis zwei Wochen vor
Antritt des Sprachkurses fällig. Erst dann werden die Reiseunterlagen verschickt.
Die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages sind durch Überweisung auf das
Valtier Sprachreisen Konto 433568506 bei der Postbank Köln, BLZ 370 100 50
zu leisten. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der komplette Reisepreis sofort fällig.

 

4. Leistungen von Valtier Sprachreisen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
in der Buchungsbestätigung. Valtier Sprachreisen vermittelt in fremdem Namen
Leistungen. Daher ist das Zustandekommen des Reisevermittlungsvertrags von der
Anmeldebestätigung des Vertragspartners des Kunden (Sprachschule in Mexiko)
abhängig. Valtier Sprachreisen haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und
nicht für die Leistungserbringung selbst, ist aber jederzeit bereit bei möglicherweise
auftretenden Problemen oder Verständigungsschwierigkeiten zwischen dem Kunden
und der Sprachschule vermittelnd einzugreifen. Valtier Sprachreisen versucht die
Leistungsbeschreibungen, Termine und Preise im Internet und den Informations-
broschüren ständig aktuell zu halten. Dennoch ist es möglich, dass aufgrund von
Programmänderungen vor Ort Abweichungen entstehen. Maßgeblich für die
zu erbringenden Leistungen, Termine und Preise etc. ist daher der Inhalt
der Buchungsbestätigung.

 

5. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Beginn einer Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen aus
Gründen der Beweissicherung, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Die Stornopauschalen für Sprachreisen betragen in der Regel:

bis 30 Tage vor Reiseantritt: 15% des Reisepreises
29. Tag bis 15 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
14. Tag bis 8 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
7. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise:
100 % pro Teilnehmer

 











6. Umbuchung

Bis 4 Wochen vor Kursbeginn kann der Kunde / die Kundin Umbuchungen hinsichtlich
des Termins, der Unterkunft bzw. des Kurses vornehmen. Die erste Umbuchung
ist gratis, für jede weitere werden 25 € berechnet.

 

7. Einreisebestimmungen

Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, sich selbst über die Einreisebestimmungen
zu informieren und rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen für die Einreise nach
Mexiko zu treffen (Pass- und Visavorschriften, sowie gesundheitliche Formalitäten wie
Impfungen). Sollte die Durchführung der Reise bzw. des Sprachaufenthaltes aus
Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt
oder behindert werden, so übernimmt Valtier Sprachreisen hierfür keine Haftung.

 

8. Feiertage

An Feiertagen findet kein Unterricht statt. In einigen, aber nicht in allen Sprachschulen
wird dieser an einem anderen Tag nachgeholt. Sollte der Unterricht nicht nachgeholt
werden, kann Valtier Sprachreisen nicht haftbar gemacht werden. Eine Liste der
Feiertage findet sich auf der Homepage von Valtier Sprachreisen.

 

9. Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

10. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

Valtier Sprachreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten
haben, z.B. in Fällen höherer Gewalt, bei Naturereignissen, Umweltkatastrophen,
Krieg, Krisen, Streiks, Epidemien etc. Es besteht keine Haftung bei Einbruch oder
Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Die
vertragliche Haftung von Valtier Sprachreisen für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden des/der Reiseteilnehmer/s weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird.

 

11. Mitwirkungspflicht

Sollte die Leistung (Vermittlung der Reise) nicht vertragsgemäß erbracht werden,
so kann der Kunde / die Kundin Abhilfe verlangen. Jeder Kunde / Kundin ist verpflichtet,
bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Kunde / die Kundin ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
Valtier Sprachreisen zur Kenntnis zu geben.

 

12. Beanstandungen

Sämtliche Beanstandungen und Ansprüche, welche die Vermittlung der Sprachreise
betreffen, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber Valtier Sprachreisen schriftlich geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Reisende
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

13. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Es kommen sodann die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung.

Stand Juni 2010